PEM-Konvention, Ursprungsregeln

PEM-Konvention: Neue Ursprungsregeln spalten Europa und den Mittelmeerraum

08.03.2026 - 00:00:04 | boerse-global.de

Die Reform der Pan-Euro-Mediterranen Konvention teilt den Handel in zwei Zonen mit unterschiedlichen Ursprungsregeln, was Lieferketten gefĂ€hrdet und die Compliance fĂŒr Unternehmen deutlich erschwert.

PEM-Konvention: Neue Ursprungsregeln spalten Europa und den Mittelmeerraum - Foto: ĂŒber boerse-global.de
PEM-Konvention: Neue Ursprungsregeln spalten Europa und den Mittelmeerraum - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Seit Jahresbeginn gelten fĂŒr den europĂ€ischen Handel mit dem Mittelmeerraum zwei verschiedene Zollregime. Diese Spaltung bringt Lieferketten in Gefahr und verlangt von Unternehmen höchste Wachsamkeit.

Die umfassende Reform der Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Konvention hat den PrĂ€ferenzhandel in zwei Zonen geteilt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Übergangsfrist beendet. Nun entscheidet allein der Wortlaut jedes einzelnen Freihandelsabkommens, welche Ursprungsregeln gelten. FĂŒr Zollabwickler und Einkaufsmanager bedeutet das eine neue KomplexitĂ€tsebene. Es ist die grĂ¶ĂŸte Überholung der Handelsregeln in der Region seit ĂŒber einem Jahrzehnt.

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Zwei Zonen, zwei Regelwerke: Die neue HandelsrealitÀt

Bis Ende 2025 konnten Unternehmen zwischen den alten Regeln von 2012 und den modernisierten Fassung von 2023 wĂ€hlen. Diese ParallelitĂ€t ist nun vorbei. Die neuen Regeln gelten als unternehmerfreundlicher: Sie bieten vereinfachte produktspezifische Regeln, höhere Toleranzgrenzen fĂŒr Fremdmaterial (oft 15 Prozent) und flexiblere Berechnungsmethoden wie die Durchschnittspreiskalkulation.

Doch die Anwendung ist gespalten:
* Zone 1 umfasst Abkommen mit dynamischer Verweisungsklausel auf die revidierte PEM-Konvention. Dazu zĂ€hlen die VertrĂ€ge der Schweiz mit der EU sowie EFTA-Abkommen mit Albanien, Georgien, Moldau und Serbien. Hier gelten ausschließlich die neuen, flexiblen Regeln.
* Zone 2 besteht aus Abkommen ohne diese Klausel, etwa den EFTA-VertrĂ€gen mit Ägypten, Israel, Marokko und PalĂ€stina. Hier bleiben die strikten Regeln von 2012 in Kraft.

„Zu wissen, in welcher Zone ein Handelsweg liegt, ist der kritischste Schritt fĂŒr die ZollkonformitĂ€t in diesem Jahr“, betonen Handelsexperten. Die Anforderungen zwischen den Rahmenwerken unterscheiden sich erheblich.

EFTA-Tunesien: Klarstellung beendet Verwirrung

Die zersplitterte Umsetzung fĂŒhrte im ersten Quartal 2026 zu erheblichen Problemen. Besonders umstritten war der Status des EFTA-Tunesien-Abkommens. Handelspublikationen und Softwareanbieter hatten kolportiert, dass ab 1. MĂ€rz 2026 die neuen Regeln gelten und diagonale Kumulierung ermöglichen wĂŒrden.

Das Schweizer Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt jedoch klar: Diese Information ist falsch. Das Abkommen enthĂ€lt keine dynamische Verweisung. Der Handel mit Tunesien unterliegt weiterhin den alten Regeln von 2012. Compliance-Teams mussten deshalb im MĂ€rz ihre Systeme korrigieren, die fĂ€lschlicherweise die neuen Regeln anwandten.

Andere Abkommen sind dagegen erfolgreich gewechselt. Das Freihandelsabkommen zwischen EFTA und Jordanien wendet die revidierten Regeln beispielsweise seit dem 1. Februar 2026 an. Experten raten daher zu stĂ€ndiger manueller PrĂŒfung offizieller Zollmatrizen – Software-Updates allein reichen nicht aus.

Folgen fĂŒr Lieferketten: Diagonale Kumulierung in Gefahr

Die Spaltung in zwei Zonen hat unmittelbare und schwerwiegende Folgen fĂŒr die diagonale Kumulierung. Dieser Mechanismus erlaubt es, Vorprodukte aus einem Partnerland in einem anderen zu verarbeiten, ohne den PrĂ€ferenzursprung zu verlieren.

Laut der aktualisierten PEM-Matrix fĂŒr 2026 ist diagonale Kumulierung nun strikt auf LĂ€nder innerhalb derselben Zone beschrĂ€nkt. Unternehmen können Inputs aus Zone 1 nicht mehr mit Materialien aus Zone 2 mischen und fĂŒr einen prĂ€ferenziellen Export geltend machen.

Das zwingt Unternehmen, ihre Beschaffungsstrategien grundlegend zu ĂŒberdenken. Wer auf ein breites Mittelmeer-Netzwerk setzte, muss nun sicherstellen, dass alle Zulieferer im selben Regelwerk arbeiten. Ein Fehler kann den Verlust von ZollprĂ€ferenzen, Nachzahlungen und rechtliche Auseinandersetzungen bedeuten.

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Compliance-Strategien und Ausblick

Zollbehörden in Europa werden die PrĂŒfung von EUR.1-Bewegungsbescheinigungen und UrsprungserklĂ€rungen verschĂ€rfen. Fachleute raten zu sofortigen Audits der LangzeiterklĂ€rungen von Lieferanten. Dokumente aus dem Jahr 2025 könnten fĂŒr grenzĂŒberschreitende Kumulierung ungĂŒltig sein.

Unternehmen mĂŒssen ihre ERP- und Handelssysteme aktualisieren und Stammdaten fĂŒr jedes Teil ĂŒberprĂŒfen. Die Panne bei EFTA-Tunesien zeigt: Automatische Updates sind fehleranfĂ€llig, manuelle Kontrolle gegen amtliche Quellen bleibt essenziell.

Langfristiges Ziel ist die Vereinheitlichung der gesamten PEM-Zone unter den Regeln von 2023. EFTA und die EU verhandeln dazu mit den LĂ€ndern der Zone 2. Bis alle Abkommen ratifiziert sind, bleibt das Zwei-Zonen-System jedoch RealitĂ€t. Unternehmen mĂŒssen sich auf eine lĂ€ngere Phase regulatorischer Zersplitterung einstellen – und ihre Compliance entsprechend robust gestalten.

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