RumĂ€niens Arbeitsmarkt im Umbruch: Neue Regeln fĂŒr GehĂ€lter, Krankengeld und auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte
15.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de
RumĂ€niens Arbeitgeber stehen 2026 vor einem Berg neuer Vorschriften. Gleich mehrere GesetzesĂ€nderungen zu Gehaltstransparenz, Krankengeld und Arbeitserlaubnissen treffen Unternehmen zeitgleich â und verlangen schnelles Handeln.
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EU-Vorgabe mit schÀrferen Fristen: Das neue Gehaltstransparenz-Gesetz
Die gröĂte Herausforderung ist die Umsetzung der EU-Gehaltstransparenzrichtlinie. Ein am 10. MĂ€rz 2026 vorgelegter Gesetzentwurf sieht striktere Regeln vor als von BrĂŒssel gefordert. KĂŒnftig dĂŒrfen Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrer Gehaltshistorie fragen. Sie mĂŒssen bereits vor dem VorstellungsgesprĂ€ch eine Gehaltsspanne nennen.
Die nationale Umsetzung geht ĂŒber die EU-Vorgaben hinaus: WĂ€hrend die Richtlinie zwei Monate fĂŒr die Beantwortung von Anfragen zum Gender-Pay-Gap vorsieht, verlangt der rumĂ€nische Entwurf eine Antwort innerhalb von 30 Werktagen. Die Aufsicht ĂŒbernimmt die Nationale Agentur fĂŒr Chancengleichheit (ANES). Alle Stellenausschreibungen und GehaltsbĂ€nder mĂŒssen zudem geschlechtsneutral formuliert sein â ein erheblicher administrativer Aufwand fĂŒr Personalabteilungen.
Erster Krankheitstag unbezahlt: Ănderungen beim Krankengeld
Seit 1. Februar 2026 gilt die Notfallverordnung Nr. 91/2025. Sie bringt eine einschneidende Ănderung: Der erster Tag einer ArbeitsunfĂ€higkeit wird nicht mehr vom Arbeitgeber bezahlt. Bislang trug das Unternehmen die Kosten fĂŒr die ersten fĂŒnf Krankheitstage.
Jetzt ist der Arbeitgeber nur noch fĂŒr die Tage zwei bis sechs verantwortlich. Der erste Tag muss jedoch offiziell als Krankheitstag erfasst werden, um SozialversicherungsbeitrĂ€ge und VertragskontinuitĂ€t zu wahren. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Nationalen Krankenkasse (CNAS) erweitert, um auf Anfrage die RechtmĂ€Ăigkeit von Krankmeldungen zu prĂŒfen.
Weniger Arbeitserlaubnisse: Kontingent fĂŒr Nicht-EU-KrĂ€fte sinkt
Seit Januar 2026 gilt ein neues Einwanderungsgesetz. Es soll Verfahren beschleunigen, stellt aber auch strengere Anforderungen an Vermittlungsagenturen. Ein zentrales Ziel: Missbrauch von rumÀnischen Arbeitserlaubnissen als Sprungbrett in andere Schengen-LÀnder zu verhindern.
Das Kontingent fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus Drittstaaten wurde fĂŒr 2026 auf 90.000 gedeckelt. Das sind 10.000 weniger als in den Vorjahren. BranchenverbĂ€nde, die angesichts des ArbeitskrĂ€ftemangels 150.000 Erlaubnisse gefordert hatten, kritisieren diese KĂŒrzung. Die neuen Regeln verbieten es zudem, eine rumĂ€nische Arbeitserlaubnis fĂŒr einen Wechsel in einen anderen EU-Staat zu nutzen.
Steueranpassungen und höherer Mindestlohn
Parallel zu den arbeitsrechtlichen Ănderungen mĂŒssen sich Unternehmen auf steuerliche Neuerungen einstellen. Eine Steuerbefreiung fĂŒr Geringverdiener wird schrittweise abgebaut: Von Januar bis Juni 2026 gilt ein steuerfreier Zuschlag von 300 RON (rund 60 Euro) fĂŒr VollzeitkrĂ€fte mit Mindestlohn. Von Juli bis Dezember sinkt dieser Betrag auf 200 RON.
Zudem steigt der gesetzliche Mindestlohn: Ab dem 1. Juli 2026 betrĂ€gt er brutto 4.325 RON (etwa 870 Euro). Auch die GrĂŒndungsvorschriften wurden verschĂ€rft. Neue GmbHs (SRL) benötigen ein Mindeststammkapital von 500 RON. Bestehende Unternehmen mit einem Umsatz ĂŒber 400.000 RON mĂŒssen ihr Kapital bis zum Ende des folgenden GeschĂ€ftsjahres auf 5.000 RON erhöhen.
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Hoher Anpassungsdruck fĂŒr internationale Unternehmen
Die Gleichzeitigkeit dieser Reformen stellt eine der umfassendsten Ănderungen des rumĂ€nischen Arbeitsrechts der letzten Jahre dar. Die digitale Meldepflicht ĂŒber das REGES-Online-System und die Gehaltstransparenz-Richtlinie belasten Personal- und IT-Abteilungen stark.
Multinationale Konzerne mĂŒssen ihre Gehaltssysteme schnell anpassen. Sie mĂŒssen den unbezahlten ersten Krankheitstag implementieren und gleichzeitig interne Gehaltsanalysen durchfĂŒhren. FĂŒr Branchen wie Bau, Logistik und Gastgewerbe, die auf auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte angewiesen sind, verschĂ€rft die Kontingent-KĂŒrzung den FachkrĂ€ftemangel.
Die nĂ€chsten groĂen Fristen stehen bereits fest: Bis zum 7. Juni 2026 muss die Gehaltstransparenzrichtlinie vollstĂ€ndig umgesetzt sein. Am 1. Juli folgt die Anpassung an den neuen Mindestlohn. Rechtsexperten raten Unternehmen zu proaktivem Handeln, um Strafen und Betriebsstörungen zu vermeiden.
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