Sanktionsdruck, Exporteure

Sanktionsdruck steigt: Deutsche Exporteure im Compliance-Stresstest

11.02.2026 - 23:42:12

Deutsche Unternehmen stehen durch ein neues Gesetz und ein geplantes EU-Paket unter Druck. Verstöße gegen Sanktionen werden zu Straftaten, die Schonfrist entfällt und Compliance wird zur strategischen Priorität.

Deutsche Unternehmen müssen sich auf härtere Strafen und schnellere Sanktionsumsetzungen einstellen. Grund sind ein neues deutsches Gesetz und ein geplantes EU-Sanktionspaket.

Berlin. – Die Regulierungsschraube im internationalen Handel dreht sich weiter an. Während die Europäische Kommission das 20. Sanktionspaket gegen Russland vorlegt, ist in Deutschland bereits ein verschärftes Sanktionsstrafrecht in Kraft. Für Exporteure bedeutet das: mehr Druck, weniger Zeit und ein deutlich höheres persönliches Haftungsrisiko. Die Botschaft der Behörden ist klar: Sie erwarten proaktive und lückenlos dokumentierte Sorgfalt.

Neues Gesetz: Aus Ordnungswidrigkeit wird Straftat

Seit kurzem gilt in Deutschland das verschärfte Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Es stuft zahlreiche vorsätzliche Verstöße gegen EU-Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hoch. Die Konsequenzen? Deutlich höhere Geldstrafen und ein reales persönliches Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Exportverantwortliche.

Ein weiterer kritischer Punkt für die Praxis: Die bisherige zweitägige „Schonfrist“ zur Umsetzung neuer EU-Sanktionen entfällt. Unternehmen müssen ab sofort unmittelbar nach Verkündung neuer Maßnahmen handeln. Das erfordert nicht nur eine aktive politische Beobachtung, sondern auch extrem agile interne Prozesse. Robuste Kontrollsysteme werden zum entscheidenden Nachweis der Sorgfaltspflicht.

EU-Paket Nr. 20: Krypto-Verbot und Öl-Transport-Sanktionen

Parallel zur nationalen Verschärfung arbeitet Brüssel am nächsten großen Schlag. Das geplante 20. Sanktionspaket gegen Russland soll pünktlich zum vierten Jahrestag des Kriegsbeginns am 24. Februar in Kraft treten.

Nach aktuellen Berichten sieht der Entwurf ein umfassendes Verbot von Krypto-Transaktionen mit russischen Anbietern vor. Bislang waren nur einzelne Plattformen betroffen – künftig könnte jeder Kontakt pauschal untersagt sein. Zudem sind weitere Exportverbote und ein Stopp maritimer Dienstleistungen für den Transport von russischem Rohöl im Gespräch.

Jedes neue Paket erweitert die Verbotslisten. Was gestern noch legal war, kann heute bereits einen strafbaren Verstoß darstellen. Diese Dynamik stellt Exporteure, Logistiker und Banken vor immense Herausforderungen.

Vier Schlüsselbegriffe, die jeder Exporteur kennen muss

Angesichts der verschärften Lage ist ein fundiertes Verständnis zentraler Compliance-Begriffe überlebenswichtig:

  • Dual-Use-Güter: Waren, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Sie stehen im Fokus der Exportkontrolle und unterliegen strengen Genehmigungspflichten.
  • Embargo/Sanktionen: Wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegen Staaten, Organisationen oder Personen. Das Russland-Paket ist ein Beispiel für ein umfassendes Ländertembargo.
  • Ausfuhrgenehmigung: Eine verbindliche Lizenz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für den Export gelisteter Güter. Ohne sie ist der Export illegal.
  • Allgemeine Genehmigungen (AGG): Pauschale BAFA-Genehmigungen für standardisierte Exporte. Sie sollen den Handel erleichtern – setzen aber die lückenlose Erfüllung aller Bedingungen voraus.
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Die widersprüchliche Logik: Vereinfachung bei gleichzeitiger Verschärfung

Die aktuelle Lage scheint paradox: Während das BAFA zum 1. Februar Genehmigungsverfahren für unkritische Exporte beschleunigt hat, werden die Strafen für Fehler drastisch verschärft.

Dahinter steckt eine klare Strategie. Die Behörden bündeln ihre Ressourcen. Standardvorgänge werden entbürokratisiert, um Kapazitäten für die intensive Prüfung sicherheitsrelevanter und risikobehafteter Exporte freizuspielen. Die Erleichterungen kommen somit nur denjenigen zugute, die ihre Compliance-Prozesse perfekt im Griff haben. Ein einziger Fehler bei der Güterklassifizierung oder Länderprüfung kann unter den neuen Rahmenbedingungen existenzbedrohend sein.

Keine Zeit zu verlieren: Proaktive Compliance wird zur Pflicht

Der EU-Rat wird das neue Sanktionspaket voraussichtlich noch im Februar verabschieden. Für deutsche Unternehmen gibt es dann keine Übergangsfrist. Die Verschärfung des Strafrechts ist bereits Realität.

Die Konsequenz ist eindeutig: Unternehmen müssen ihre internen Compliance-Programme (ICP) sofort überprüfen und stärken. Eine lückenlose Dokumentation aller Prüfschritte ist der einzige Schutz im Falle einer behördlichen Untersuchung. Die Zeit, in der Exportkontrolle als rein administrative Aufgabe galt, ist endgültig vorbei. Sie ist zur strategischen Chef-Sache geworden.

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