Verpflegungspauschalen 2026: Inland stabil, Ausland angepasst
08.04.2026 - 03:01:24 | boerse-global.deDie Pauschalen fĂŒr GeschĂ€ftsreisen in Deutschland bleiben 2026 unverĂ€ndert. FĂŒr Auslandsreisen gelten hingegen neue SĂ€tze. Unternehmen und Reisende mĂŒssen die Details kennen, um Fehler zu vermeiden.
Der administrative Aufwand bei Reisekosten ist fĂŒr viele Firmen betrĂ€chtlich. Ein KernstĂŒck ist der Verpflegungsmehraufwand. Er deckt die Mehrkosten fĂŒr Essen und GetrĂ€nke, die entstehen, wenn Mitarbeiter beruflich unterwegs sind. Da die genaue Ermittlung im Einzelfall zu aufwendig wĂ€re, erlaubt das Steuerrecht die Abrechnung mit pauschalen BetrĂ€gen.
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Inland: BewÀhrte SÀtze bieten Planungssicherheit
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Pauschalen fĂŒr Inlandsreisen fĂŒr 2026 nicht erhöht. Die seit 2020 geltenden BetrĂ€ge bleiben damit stabil. Das schafft KontinuitĂ€t fĂŒr die Reisekostenabrechnung.
Konkret gelten zwei SĂ€tze:
* Kleine Verpflegungspauschale (14 Euro): Sie wird fÀllig bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden. Auch auf An- und Abreisetagen mehrtÀgiger Reisen kann sie angesetzt werden.
* GroĂe Verpflegungspauschale (28 Euro): Dieser Tagessatz gilt fĂŒr volle 24-Stunden-Tage.
Die BetrÀge sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie erstattet. Zahlt der Chef weniger oder gar nichts, können BeschÀftigte die Differenz als Werbungskosten in ihrer SteuererklÀrung geltend machen.
Ausland: Neue Tabelle zum Jahreswechsel 2026
Anders als im Inland wurden die Auslandspauschalen turnusmĂ€Ăig zum 1. Januar 2026 angepasst. In einem Schreiben vom 5. Dezember 2025 legte das BMF die neuen Werte fĂŒr ĂŒber 180 LĂ€nder fest.
Die jĂ€hrliche ĂberprĂŒfung soll den unterschiedlichen Preisentwicklungen weltweit Rechnung tragen. FĂŒr die meisten LĂ€nder blieben die SĂ€tze unverĂ€ndert. Es gab aber auch Erhöhungen und vereinzelte Senkungen. Firmen mit internationalen Dienstreisen mĂŒssen ihre Abrechnungssysteme daher aktualisieren. MaĂgeblich ist stets der Ort, den der Reisende vor Mitternacht Ortszeit erreicht.
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Der hĂ€ufigste Fehler: KĂŒrzung bei gestellten Mahlzeiten
Eine typische Fehlerquelle ist die falsche Handhabung gestellter Mahlzeiten. Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter im Auftrag des Unternehmens eine Verpflegung, muss die Pauschale gekĂŒrzt werden.
Die KĂŒrzung erfolgt prozentual vom vollen Tagessatz (28 Euro), auch wenn eigentlich nur die kleine Pauschale (14 Euro) angesetzt wĂŒrde:
* FrĂŒhstĂŒck: minus 20 % (5,60 Euro)
* Mittag- oder Abendessen: jeweils minus 40 % (11,20 Euro)
Werden alle drei Mahlzeiten gestellt, entfĂ€llt die Pauschale komplett. Wichtig: Nur vollwertige Mahlzeiten fĂŒhren zur KĂŒrzung. Ein kleiner snack oder Kaffee hat keine Auswirkung.
Die stabilen InlandssĂ€tze bieten eine gute Planungsgrundlage. Die Herausforderung liegt in der korrekten Anwendung der KĂŒrzungsregeln und der Pflege der internationalen Pauschalentabelle. Digitale Reisekostentools und eine prĂ€zise Dokumentation bleiben fĂŒr eine steuerkonforme Abrechnung unerlĂ€sslich.
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