EU-Gericht, Fluggastrechte

EU-Gericht stÀrkt Fluggastrechte bei VerspÀtungen

04.03.2026 - 11:42:07 | dpa.de

Wenn die Entscheidung einer Airline fĂŒr eine VerspĂ€tung sorgt, kann die Fluggesellschaft sich bei einer EntschĂ€digung nicht auf einen "außergewöhnlichen Umstand" bei einem vorherigen Flug berufen.

Das entschied das Gericht der EuropÀischen Union in Luxemburg.

Zwei FluggĂ€ste verlangten 400 Euro, weil ihr Flug von DĂŒsseldorf nach Bulgarien mehr als drei Stunden VerspĂ€tung hatte. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand bei einem vorangegangenen Flug. Denn am Flughafen Köln/Bonn kam es bei der Sicherheitskontrolle zu langen Wartezeiten aufgrund von ArbeitsĂŒberlastung des Personals. Die Airline entschied sich, auf die Passagiere zu warten. Den anschließenden Flug ab DĂŒsseldorf organisierte sie um und fĂŒhrte ihn mit einer anderen Maschine durch. Das sorgte fĂŒr die VerspĂ€tung des betroffenen Flugs. Der Fall landete vor einem deutschen Gericht, das dazu das Gericht der EU befragte.

In der Antwort aus Luxemburg heißt es, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf den außergewöhnlichen Umstand wegen der Probleme bei der Sicherheitskontrolle berufen könne, wenn es ihre freiwillige Entscheidung gewesen sei, auf die FluggĂ€ste zu warten. Es liege außerdem nicht in der ZustĂ€ndigkeit der Airline, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwĂ€gen und zu priorisieren.

Über den konkreten Fall muss nun noch das Gericht in Deutschland entscheiden.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis   Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
boerse | 68634106 |