EU-Gericht stÀrkt Fluggastrechte bei VerspÀtungen
04.03.2026 - 11:42:07 | dpa.deDas entschied das Gericht der EuropÀischen Union in Luxemburg.
Zwei FluggĂ€ste verlangten 400 Euro, weil ihr Flug von DĂŒsseldorf nach Bulgarien mehr als drei Stunden VerspĂ€tung hatte. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen auĂergewöhnlichen Umstand bei einem vorangegangenen Flug. Denn am Flughafen Köln/Bonn kam es bei der Sicherheitskontrolle zu langen Wartezeiten aufgrund von ArbeitsĂŒberlastung des Personals. Die Airline entschied sich, auf die Passagiere zu warten. Den anschlieĂenden Flug ab DĂŒsseldorf organisierte sie um und fĂŒhrte ihn mit einer anderen Maschine durch. Das sorgte fĂŒr die VerspĂ€tung des betroffenen Flugs. Der Fall landete vor einem deutschen Gericht, das dazu das Gericht der EU befragte.
In der Antwort aus Luxemburg heiĂt es, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf den auĂergewöhnlichen Umstand wegen der Probleme bei der Sicherheitskontrolle berufen könne, wenn es ihre freiwillige Entscheidung gewesen sei, auf die FluggĂ€ste zu warten. Es liege auĂerdem nicht in der ZustĂ€ndigkeit der Airline, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwĂ€gen und zu priorisieren.
Ăber den konkreten Fall muss nun noch das Gericht in Deutschland entscheiden.
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