BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Abwicklung, vollautomatisierte (straight-through processing, STP)
Die hintereinander geschaltete mechanische Verarbeitung von Transaktionen bzw. Ăberweisungen von einem Ende der Zahlungskette zu anderen, unter Einschluss auch von Erstellung, BestĂ€tigung, Clearing und Abwicklung der mit einem Zahlungsauftrag verbundenen Anweisungen (Dokumentation). Siehe Abwicklungssysteme, Business Continuity Programme, Cash- Management, Euroclear, Clearing-Haus, automatisches, Massenzahlungsverkehr, elektronischer, Scheckeinzugsverfahren, imagegestĂŒtztes, Trade Assignment, Ăberweisungssystem. Vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S. 93 ff. (S. 97: Ăbersicht der einzelnen Schritte), S. 130 ff. Abwicklungsabteilung (settlement department). Wenn nicht anders definiert, die bei einem Finanzdienstleister zustĂ€ndige Arbeitsgruppe, die OptionsvertrĂ€ge rechtlich begutachtet und die aus dem Ăbereinkommen fliessenden Risiken eindeutig bewertet. Weil hier aufgrund zeitlich lĂ€ngerer Bearbeitungszeiten bzw. oft auch mangelnder Durchsicht der tatsĂ€chlichen Risikolage die Gefahr notleidender Engagements sehr hoch ist, wenden die Aufsichtsbehörden den AbwicklungsvorgĂ€ngen ein besonderes Augenmerk zu. Siehe Derivat, Option, Risiko. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 14 f. (koordinierte Massnahmen der Aufsichtsbehörden).

