BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Accrual-Prinzip (accruals principle)
Allgemein werden nach dieser Grundregel GeschĂ€ftsvorfĂ€lle immer in derjenigen Periode buchhalterisch erfasst und im Periodenabschluss (Bilanz) ausgewiesen, der sie zuzurechnen sind. Die Erfassung als Aufwand und Ertrag erfolgt mit anderen Worten stets in jener Rechnungsperiode, in welcher der Wertverzehr bzw. Wertzuwachs eintritt (zeitliche Abgrenzung), ohne RĂŒcksicht darauf, wann die Abwicklung geschieht, nĂ€mlich die tatsĂ€chlichen Zahlungen erfolgen. Im besonderen bei Zinsen die periodengetreue Erfassung von ZinsertrĂ€gen in der Statistik. Die ErtrĂ€ge werden nicht erst zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht (Actual Receipts Method), sondern fortlaufend ĂŒber die Zinsperiode verteilt. Siehe AusschĂŒttungs-Prinzip, Cash Accounting, Completed Contract-Methode, ZinsĂ€nderungsvorbehalt. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom MĂ€rz 2005, S. 34 f. (S. 35: Ăbersicht der Auswirkung der Berechnung auf die Zahlungsbilanz).

