BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Akzept (bill of acceptance)
Die Annahme einer Wechselschuld durch den Bezogenen (drawee). Er wird durch seine Unterschrift rechtlich zum Akzeptanten (acceptor) mit der Verpflichtung, den Wechselbetrag bei FĂ€lligkeit zu zahlen. Ein von der Bank hereingenommener Wechsel. Der Kunde lĂ€sst diesen im Regelfall bei der Bank diskontieren und zahlt dem Institut das so gewĂ€hrte Darlehn (acceptance credit) bei FĂ€lligkeit des Wechsel zurĂŒck. Siehe Diskontierung, Diskontsatz, NotenbankfĂ€higkeit, Wechselkredit.

