BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Akzept, Annahme

Akzept (bill of acceptance)

Die Annahme einer Wechselschuld durch den Bezogenen (drawee). Er wird durch seine Unterschrift rechtlich zum Akzeptanten (acceptor) mit der Verpflichtung, den Wechselbetrag bei FĂ€lligkeit zu zahlen. Ein von der Bank hereingenommener Wechsel. Der Kunde lĂ€sst diesen im Regelfall bei der Bank diskontieren und zahlt dem Institut das so gewĂ€hrte Darlehn (acceptance credit) bei FĂ€lligkeit des Wechsel zurĂŒck. Siehe Diskontierung, Diskontsatz, NotenbankfĂ€higkeit, Wechselkredit.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen