BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Allfinanzaufsicht (single supervision system)
Die Ăberwachung der FinanzmĂ€rkte durch nur eine einzige Aufsichtsbehörde. In Deutschland am 1. Mai 2002 durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht vollzogen. Auf europĂ€ischer Ebene wird eine solche Behörde immer wieder ins GesprĂ€ch gebracht, wiewohl sich die bisherige Form der nationalen Aufsicht bei zwischenstaatlicher enger Zusammenarbeit gut bewĂ€hrt hat. Siehe Aufsicht, europĂ€ische, Aufsichtsbehörden, Cassis-de-Dijon-Urteil, Financial Services Authority, Lamfalussy-Vorschlag.

