BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anfangskapital (initial capital)
Bei einem Kreditinstitut in der EU der Nachweis gegenĂŒber der Aufsichtsbehörde bei Beantragung einer Erlaubnis, dass dieses ĂŒber einen bestimmten Betrag eigener Mittel (derzeit 5 Mio Euro) verfĂŒgt. Rechtsquelle ist Artikel 9 der Richtlinie 2006/48/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ĂŒber die Aufnahme und AusĂŒbung der TĂ€tigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).
