BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anfangsmarge, Kauf

Anfangsmarge (initial margin)

Beim Kauf wie auch beim (Leer-)Verkauf eines Basiswertes auf Termin muss man bei Vertragsabschluss ĂŒber einen bestimmten Geldbetrag verfĂŒgen. Dieser entspricht in der Regel einem Prozentsatz vom Gesamtwert des abgeschlossenen Vertrags, den die Bank verlangt. -ZusĂ€tzlich wird nun wĂ€hrend der Laufzeit des Vertrags periodisch eine Änderungsmarge (variation margin) ermittelt. Sie errechnet sich aus dem Buchgewinn bzw. Buchverlust, der sich aus der WertverĂ€nderung des Vertrags bzw. des Basiswertes zu Marktpreisen ergibt. Die Änderungsrate kann im Falle eines Buchverlustes (Nachschuss-Marge) ein Mehrfaches der Anfangsmarge betragen. Siehe European Master Agreement, Futures-MĂ€rkte, Margenausgleich, Margendeckung, Nachschuss- Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Schwankungsmarge. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 63 ff. (Auswirkungen der Margins auf den Finanzmarkt gesamthaft).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen