BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Angeld, Haftgeld

Angeld auch Haftgeld (earnest money)

Betrag, den ein KÀufer dem VerkÀufer als Zeichen des GeschÀftsabschlusses zahlt. Eine solche Zahlung wird namentlich von einem unbekannten KÀufer verlangt, der gekaufte Ware abholen lassen und dann bezahlen will. Das Angeld dient dem VerkÀufer damit als Sicherheit, dass die Ware auch tatsÀchlich abtransportiert wird. Die Höhe des Angelds wird im Regelfall (besonders bei Versteigerungen aller Art) als Prozentsatz der Kaufsumme berechnet und ist sofort fÀllig. Siehe Einschuss, Ingeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen