BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Ankergeld (anchorage dues; anchor money)
Von einem auslĂ€ndischen Schiff zu entrichtende Abgabe in Bargeld fĂŒr die Erlaubnis, in einem Hafen anzulegen. Im Unterschied zum Hafengeld, das fĂŒr die Nutzung der Hafeneinrichtungen zu entrichten war, sah man im Ankergeld eine Art EintrittsgebĂŒhr zum Betreten des jeweiligen fremden Landes. Das Ankergeld floss daher auch der Staatskasse (Kammer) zu, nicht der Hafenbehörde. Sammelbezeichnung fĂŒr englische KolonialmĂŒnzen aus Silber, benannt nach dem RĂŒckseitenbild (Revers), nĂ€mlich einem gekrönten Anker unter der britischen Krone. Siehe Abfertigungsgeld, Bordinggeld, Furtgeld, Hafengeld, Kaigeld, Kapgeld, Krangeld, Lastgeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, MĂŒtzengeld, Pfundgeld, Schleusengeld.

