BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anlagemodell, kollektives (collective investment method)
Es beteiligen sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber ĂŒber eine Treuhandkommanditistin an einer Kommanditgesellschaft. Diese kauft und verkauft Finanzinstrumente. Weil hier letztlich nicht im eigenen Namen fĂŒr fremde Rechnung Transaktionen getĂ€tigt werden (den Anlegern sind in der Regel vertraglich [zumindest auf dem Papier] Mitwirkungs-und Beteiligungsmöglichkeit an der Anlagestrategie der Gesellschaft eingerĂ€umt), so handelt es sich nach der Rechtsprechung nicht um eine FinanzkommissionsgeschĂ€ft. Mithin besteht hier auch keine Erlaubnispflicht. Bedenklich ist, dass die vertriebenen Finanzprodukte vielfach als Altersvorsorge beworben werden. Das in den VertrĂ€gen vorgesehene Risiko eines Totalverlustes ist freilich mit der Vorsorge-Absicht kaum vereinbar. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 189 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung der [sehr unbefriedigenden] Rechtslage).

