BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anleger-Informationspflicht, Banken

Anleger-Informationspflicht (investors information requirement)

Banken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden spĂ€testens vor der Annahme seines Kaufauftrags fĂŒr Wertpapiere ĂŒber die Eigenschaften und Risiken der Anlageform zu unterrichten und auf andere erhebliche UmstĂ€nde hinzuweisen, z. B. auf die Möglichkeit der Limitierung von AuftrĂ€gen oder auf Mindest-Ordergrössen. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht hat entsprechende Richtlinien hierzu erlassen und ĂŒberwacht diese gesetzliche Vorschrift. Siehe AufklĂ€rungspflicht, Bankkunden-Profil, Derivates-Informations- Pflicht, Derivate-Kodex, Handelssysteme, multilaterale, Informationspflicht, Odd-Lot, Prospekt- Rechtssetzung der EU, Risikobericht, UmstĂ€nde, bewertungswichtige.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen