BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Annehmungsgeld, Zeit

Annehmungsgeld (admission charge)

Eine in frĂŒherer Zeit erhobene Abgabe von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums auf Dauer niederlassen wollten. GebĂŒhr bei der Aufnahme eines neuen Gesellen in eine Zunft, auch Brudergeld, Heischgeld und Heischungsgeld (Heischung = hier: Aufnahme in eine Zunft) genannt. Die Höhe des Beitrags wurde in der Regel fallweise von der Zunftversammlung, manchenorts auch allein vom Zunftmeister (= Ältermann, Ammeister, Vorgeher; master of the guild) festgesetzt. Siehe Abzugsgeld, Anzugsgeld, Aufleggeld, Innungsgeld, Pfeffergeld, Zunftgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen