BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anteilschein, Aktie

Anteilschein (share)

Aktie als dem Besitztitel ĂŒber einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Wertpapierurkunde ĂŒber die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. Andere Bezeichnung fĂŒr Zwischenschein. Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen