BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anteilsrecht (share right)
Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nÀmlich von inlÀndischen Unternehmen begebene Papiere, die von AuslÀndern gehalten werden. Siehe Aktie, Wertpapier. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).

