BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anteilsseigner-Kontrolle (owner control)
Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einer Bank unterliegen in den meisten LĂ€ndern der Ăberwachung durch die Aufsichtsbehörden, in Deutschland in § 2b KWG geregelt. Ziel dieser Vorschrift ist es, die ZahlungsfĂ€higkeit der einzelnen Bank zu sichern und darĂŒber hinaus Gefahren fĂŒr den GlĂ€ubigerschutz und die FunktionsfĂ€higkeit der Institute zu begegnen. -In Deutschland mĂŒssen Erwerber einer bedeutenden Beteiligung (AktionĂ€re, Gesellschafter oder Sonstige), die unmittelbar oder mittelbar mindestens zehn Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte des Instituts halten oder auf seine GeschĂ€ftsfĂŒhrung einen massgeblichen Einfluss ausĂŒben können, dies der Aufsichtsbehörde unverzĂŒglich anzeigen. Diese kann den Erwerb der Beteiligung untersagen bzw. die StimmrechtsausĂŒbung verbieten. Siehe Acting in concert, Staatsfonds, Stimmrecht-Offenlegung, Stimmerechts-Datenbank, Stimmrecht- Kriterium, Verbindung, enge. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 54, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 127 f (UntersagungsverfĂŒgungen; Schwierigkeiten der Kontrolle bei Erwerbsinteressenten ausserhalb des EWR) sowie den jeweiligen Jahresbericht der Ba- Fin.
