BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Arbeitgeber-Darlehn, BeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftigtem

Arbeitgeber-Darlehn (employer's loan)

Einem BeschĂ€ftigtem vom Dienstherrn fĂŒr einen bestimmten Zweck gewĂ€hrter Kredit. In der Regel handelt es sich dabei um Beihilfen im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum fĂŒr die Bediensteten. Um in diesem Zusammenhang eine verkappte Gehaltserhöhung auszuschliessen, verlangen die Steuerbehörden fast immer, den Unterschiedsbetrag zwischen dem marktĂŒblichen Zinssatz der Bank und dem des Arbeitgebers als "geldwerten Vorteil" (in der Sprache des Steuerrechts) zu versteuern. -In einigen deutschen Bundesstaaten (so in Preussen durch Gesetz vom 7. Juni 1922) hatten öffentlich Bedienstete "zur AbbĂŒrdung der BaukostenĂŒberteuerung" einen Anspruch auf entsprechende Darlehn nach gesetzlich geregelten Voraussetzungen. Siehe Baukosten-Zuschuss, Bauzinsen, Frings Benefits.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen