BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Arbeitsmarktpolitik (labour market policy)
Alle Massnahmen mit dem Ziel, das Angebot oder die Nachfrage nach Arbeitsleistungen zu beeinflussen. Weil die sogenannte aktive Arbeitsmarktpolitik (active employment policy) in der Regel eine beachtliche Umleitung von Geldströmen in sich schliesst, wird sie von der Zentralbank in ihren Auswirkungen beobachtet. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 63 ff. (grundsĂ€tzliche Ăberlegungen; viele Ăbersichten; S. 70: wertvolles Glossar der Begriffe; S. 82 ff.: AufzĂ€hlung der gesetzlichen Massnahmen in Deutschland seit 1995), Monatsbericht der EZB vom Januar 2007, S. 67 ff. (ausfĂŒhrliche, lehrbuchmĂ€ssige Darstellung in Bezug auf den Arbeitsmarkt im Euro-WĂ€hrungsgebiet mit vielen Ăbersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2007, S. 50 (Ăbersicht der Arbeitsmarkt-"Reformen" in der EU).

