BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Audit (so auch im deutschen hÀufig gesagt)
Begriff aus DIN EN ISO 8402; dort definiert als "eine systematische und unabhĂ€ngige Untersuchung, um festzustellen, ob die qualitĂ€tsbezogenen TĂ€tigkeiten und die damit zusammenhĂ€ngenden Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen und diese Anordnungen wirkungsvoll verwirklicht und geeignet sind, die Ziele zu erreichen". Audits dienen damit dem Nachweis der Ăbereinstimmung zwischen Darlegung und tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnissen. Audits können durch Angehörige des Unternehmens (interne Audits) oder aussenstehende Personen (externe Audits) erfolgen. Siehe Aktuar, AmtsprĂŒfung, Beratungs-PrĂŒfungs-Mix, Enforcer, Fair Value, PrĂŒfung, mangelfreie, PrĂŒfungsberichtsverordnung, SonderprĂŒfung.

