BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufhebungsentgelt (annulment fee)
Nimmt eine Bank die vorzeitige RĂŒckzahlung eines Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafĂŒr in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden. Siehe BankgebĂŒhren, Deduktion, Facility Fee, ĂberziehungsgebĂŒhr, VorfĂ€lligkeits-EntschĂ€digung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (solche Entgelte sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden).

