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AufklĂƒÆ’Ă‚Â€rungspflicht, Banken

AufklÀrungspflicht (information requirements, suitability check[ing])

Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von FinanztermingeschĂ€ften den Anleger ĂŒber die damit verbundenen Risiken aufzuklĂ€ren und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG. Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Informationspflicht, Kapitalanlage- Mustervertrag, Risikobericht, RisikoĂŒberwachung, gegliederte.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen