BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufschub-Frist (teaser rate)
Eine Bank rÀumt dem Schuldner vertraglich ein, mit der Bedienung des Darlehns erst nach einiger Zeit zu beginnen; es werden also zunÀchst keine Abzahlungen und Zinsen fÀllig. Einem Schuldner wird zugestanden, jetzt fÀllige Zahlungen zu einem spÀteren Zeitpunkt zu leisten. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Erstraten-Verzugsklausel, Immobilienpreise, Subprime-Krise, Zinsstundung, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.

