BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufsicht, Deutschland

Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)

In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die DurchfĂŒhrung und Auswertung von bankgeschĂ€ftlichen PrĂŒfungen und das Bewerten von PrĂŒfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Aufsichts-Dreieck.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen