BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)
In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Ăberwachung der Institute sowie die DurchfĂŒhrung und Auswertung von bankgeschĂ€ftlichen PrĂŒfungen und das Bewerten von PrĂŒfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Aufsichts-Dreieck.
