BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

AufsichtsgesprĂƒÆ’Ă‚Â€che, Gedankenaustausch

AufsichtsgesprÀche (supervision meetings)

Dem Gedankenaustausch dienende Aussprachen zwischen den VerbĂ€nden der im Finanzmarkt tĂ€tigen Unternehmen und der Aufsichtsbehörde. Zweck der Besprechungen ist es vor allem, geplante Vorhaben der Banken im voraus mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Solche ZusammenkĂŒnfte haben in den letzten Jahren im Zusammenspiel zwischen den Akteuren im Finanzsektor und der Aufsichtsbehörde eine wachsende Bedeutung erlangt. Siehe Aufsicht, Aufsichts-Dreieck, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, Regelersteller. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 118 (im Jahr 2004 immerhin 134 AufsichtsgesprĂ€che), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 127 (Schwerpunkte der GesprĂ€che), S. 134 (Vorteile der Vor-Ort-Abstimmung mit WirtschaftsprĂŒfern) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen