BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aufwertung, Neufestsetzung

Aufwertung (revaluation)

Die behördliche Neufestsetzung des Vergleichswerts einer WĂ€hrung zu einem zugrunde gelegten Masstab (Gold, USD, Sonderziehungsrecht) nach oben. Dies bietet sich an, wenn der Wechselkurs einer WĂ€hrung ĂŒber lĂ€ngere Zeit hinweg und erwartungsgemĂ€ss auch in Zukunft ĂŒber dem festgelegten AustauschverhĂ€ltnis liegt. Siehe Abwertung, ParitĂ€t.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen