BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

AusfĂƒÆ’Ă‚ÂŒhrung, FOK

AusfĂŒhrung, sofortige (fill-or-kill order, FOK)

Klausel an Börsen fĂŒr einen Auftrag, der sogleich vollstĂ€ndig ausgefĂŒhrt werden muss. Ist solches der Bank oder dem Börsenmakler nicht möglich, so wird die Order gestrichen. Im Zuge der Verbindung zwischen Kunde und Bank bzw. Börsenmakler ĂŒber Telephon und Computer sind AuftrĂ€ge mit dieser EinschrĂ€nkung hĂ€ufig geworden. Siehe Auftragsverzögerung, Best Execution.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen