BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

AusfuhrprĂƒÆ’Ă‚Â€mie, VergĂƒÆ’Ă‚ÂŒtung

AusfuhrprÀmie (export bounty)

Eine VergĂŒtung an Exporteure durch den Staat in Form von Steuernachlass oder direkter Geldzahlung, um den Absatz ausgewĂ€hlter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf . AuslandsmĂ€rkten gesamthaft oder . in bestimmte WĂ€hrungsrĂ€ume zu fördern und dadurch ein Ventil fĂŒr heimische ÜberkapazitĂ€ten zu schaffen (die auf diese Weise erhalten bleiben!) oder um auslĂ€ndische Zahlungsmittel zu gewinnen. Siehe Andienungspflicht, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisen-Zwangswirtschaft, Exportkredit-Garantie, ParallelitĂ€tsgebot, RĂŒckgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen