BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausgaben, Sinne

Ausgaben (expenses)

Im weitesten Sinne jeder Abgang von Zahlungsmitteln aus der Kasse eines Wirtschaftssubjekts (Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Stelle), unabhĂ€ngig vom Zweck (etwa: Kauf von Waren und Dienstleistungen, Darlehn, Steuerzahlung, Spende). Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen. Geldleistungen (Zahlungen) öffentlicher Haushalte gemĂ€ss dem festgestellten Haushaltsplan. Im Rechnungswesen Oberbegriff fĂŒr Auszahlungen (GeldabflĂŒsse aus dem Betrieb), AbgĂ€ngen von kurzfristigen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den ZugĂ€ngen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschliesslich RĂŒckstellungen); Ausgaben = Auszahlungen plus Zunahme von Verbindlichkeiten minus Abnahme von Forderungen. Siehe Auszahlung, Aufwand, EinkĂŒnfte, Expensen, Kosten.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen