BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ausgewogen, Bezeichnung

Ausgewogen (balanced)

Allgemein Bezeichnung fĂŒr eine Anlagestrategie bei Vermögensverwalter. In diesem Fall wird das Portfolio vorsichtig gepflegt und risikobehaftete AnlagegegenstĂ€nde nach Möglichkeit vermieden. Bei bestimmten VertrĂ€gen (vor allem zur Altersvorsorge) schreiben Gesetze oder Aufsichtsbehörden eine ausgewogene Anlage (vor allem: Risikostreuung, Abstimmung von Vermögen und Verbindlichkeiten, Absicherung fĂŒr die Nominalwertgarantie, gesamthaft "prudent person rule" genannt) vor. Solche EinschrĂ€nkungen fĂŒhren notwendig dazu, dass entsprechende Fonds weniger Rendite erwirtschaften können, weil sie bestimmte Risiken nicht eingehen dĂŒrfen. Siehe AltersvorsorgevertrĂ€ge, Anlegerschutz, Prudent man standard of care, Straitjacking, Überregulierung, Wachstumsorientiert. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 37.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen