Abberufungs-Verfügung, Aufsichtsbehörde

Abberufungs-Verfügung (dismissal order)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird. Siehe Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, Untersagung, Verwarnung. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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