Ärariengeld (aeranin fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland nach dem Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) zur Auffüllung der herrschaftlichen Kassen eingeführte und in Bargeld zu entrichtende Sonder-Abgabe, die sich in einigen Territorialstaaten bis ins 19. Jht. hielt. Gegenstand der Steuer waren vornehmlich Handänderungen bei Grundbesitz und Betriebsvermögen. Siehe Befreiungsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heergeld, Hochzeitstischgeld, Hundegeld, Kavalleriegeld, Katzengeld, Kindergeld, Marktgeld, Mühlengeld, Octroi, Schirmgeld, Schmiergeld, Torgeld, Wassergeld.
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