Allfinanzaufsicht (single supervision system)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Überwachung der Finanzmärkte durch nur eine einzige Aufsichtsbehörde. In Deutschland am 1. Mai 2002 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vollzogen. Auf europäischer Ebene wird eine solche Behörde immer wieder ins Gespräch gebracht, wiewohl sich die bisherige Form der nationalen Aufsicht bei zwischenstaatlicher enger Zusammenarbeit gut bewährt hat. Siehe Aufsicht, europäische, Aufsichtsbehörden, Cassis-de-Dijon-Urteil, Financial Services Authority, Lamfalussy-Vorschlag.
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