Consulting (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein die (Unternehmens)Beratung. Wer jedoch hauptberuflich Unternehmen über die Kapitalgliederung, hinsichtlich der Geschäftsstrategie sowie bei Fusionen und Übernahmen berät, wird in Deutschland nach § 10, Abs. 3 den Finanzunternehmen beigezählt. Er bedarf einer Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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