Anleger-Informationspflicht, Banken

Anleger-Informationspflicht (investors information requirement)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Banken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden spätestens vor der Annahme seines Kaufauftrags für Wertpapiere über die Eigenschaften und Risiken der Anlageform zu unterrichten und auf andere erhebliche Umstände hinzuweisen, z

Banken in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden spätestens vor der Annahme seines Kaufauftrags für Wertpapiere über die Eigenschaften und Risiken der Anlageform zu unterrichten und auf andere erhebliche Umstände hinzuweisen, z. B. auf die Möglichkeit der Limitierung von Aufträgen oder auf Mindest-Ordergrössen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat entsprechende Richtlinien hierzu erlassen und überwacht diese gesetzliche Vorschrift. Siehe Aufklärungspflicht, Bankkunden-Profil, Derivates-Informations- Pflicht, Derivate-Kodex, Handelssysteme, multilaterale, Informationspflicht, Odd-Lot, Prospekt- Rechtssetzung der EU, Risikobericht, Umstände, bewertungswichtige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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