Arrangement (arrangement, settlement)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Wenn nicht anders definiert, ein Abkommen zwischen der Bank und einem verschuldeten Kunden über die Vorgehensweise bei der (Teil)Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten und Glattstellung eines Kontos; ein vertraglich festgelegter und in manchen Fällen (wie etwa bei von Insolvenz bedrohten Firmenkunden) auch notariell beurkundeter Schuldentilgungsplan. Siehe Einzug, Kredit, notleidender, Kreditverlust, Londoner Verfahren.
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