Ausführung, FOK

Ausführung, sofortige (fill-or-kill order, FOK)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Klausel an Börsen für einen Auftrag, der sogleich vollständig ausgeführt werden muss

Klausel an Börsen für einen Auftrag, der sogleich vollständig ausgeführt werden muss. Ist solches der Bank oder dem Börsenmakler nicht möglich, so wird die Order gestrichen. Im Zuge der Verbindung zwischen Kunde und Bank bzw. Börsenmakler über Telephon und Computer sind Aufträge mit dieser Einschränkung häufig geworden. Siehe Auftragsverzögerung, Best Execution.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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