BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bandbreite (spread)
Bei einem eines Systems fester Wechselkurse (wie das WKM II) sind die Zentralbanken verpflichtet, den Kurs der WÀhrung zu sichern, sobald er eine obere oder untere, vertraglich festgelegte Grenze erreicht. Innert dieser Bandbreiten bildet sich der Wechselkurs nach den KnappheitsverhÀltnissen auf dem Markt. Je weiter die Bandbreite ist, desto mehr nÀhert sich das System den freien Wechselkursen. Siehe China-WÀhrung, Wechselkurs. Vgl. historische und aktuelle Werte in dem vierteljÀhrlich erschienendem Heft "Devisenkursstatistik" der Deutschen Bundesbank; dort auch die jeweiligen Anmerkungen im Anhang beachten.

