BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

BankgeschĂƒÆ’Ă‚Â€fte, Betrieb

BankgeschÀfte, unbare (cashless banking)

Der Betrieb des KreditgeschĂ€ftes oder des DepositengeschĂ€ftes, wenn es durch Absprache oder geschĂ€ftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, ĂŒber den Darlehnsbetrag oder ĂŒber die Depositen durch Barabhebung zu verfĂŒgen. In Deutschland sind Institute mit solcher GeschĂ€ftsausrichtung gesetzlich untersagt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen