BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Banknote manchmal nur Note, daneben auch Geldschein (bank note)
UrsprĂŒnglich das Schuldversprechen der ausgebenden Bank, den Geldschein zum Nennwert jederzeit in Edelmetall einzulösen. Heute ein Papier, das die Funktion eines gesetzlichen Zahlungsmittels ausĂŒbt: Papiergeld. Siehe BegĂŒltigung, Guilloche, Papiergeld, UmlaufsfĂ€higkeit, Zentralbank, Zettel, Zettelbank.

