BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Barzahlungsklausel, Karten

Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot fĂŒr Barzahler NachlĂ€sse als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewĂ€hren oder GebĂŒhren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen hĂ€ufig nicht eingehalten. Siehe Disagio.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen