BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Beaufsichtigung, indirekte (indirect supervision)
Eine Aufsichtsbehörde ĂŒberwacht bestimmte, gesetzlich nicht ihrer Kontrolle unterliegende GeschĂ€fte auf dem (globalen) Finanzmarkt dadurch, dass sie entsprechende Transaktionen der ihrer Aufsicht unterstehenden Institute regelt. -Zum Beispiel verlangen viele Aufsichtsbehörden fĂŒr AktivitĂ€ten der von ihnen ĂŒberwachten Banken in Offshore-FinanzplĂ€tzen ganz besondere, abschreckend wirkende Unterlegung oder andere einschrĂ€nkende Bedingungen. Entsprechende GeschĂ€fte der heimischen Banken werden auf diese Weise unrentabel und deshalb unterlassen. Indirekt können Offshore-FinanzplĂ€tze so teilweise ausgetrocknet werden, zumal dann, wenn die Aufsichtsbehörden international eng zusammenarbeiten. -Ein weiteres Beispiel sind von Banken an Hedge-Fonds gewĂ€hrte Darlehn. Indem hier besondere aufsichtsrechtliche Vorschriften erlassen werden, lĂ€sst sich der Zufluss von Kapital an Hedge- Fonds aus dem Bankensektor kanalisieren. Siehe Forum fĂŒr FinanzmarktstabilitĂ€t, Financial Action Task Force on Money Laundering, Groupe de Contact, High risk countries. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32, S. 43 (Ăbersicht der verschiedenen Gremien).

