BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beisitzergeld, Abgabe

Beisitzergeld (pauper due)

Eine meist geringe Abgabe, die frĂŒher vermögenslose gemeindliche Einwohner minderer Rechte (auch Beisitzer, Beisassen, EinlĂ€ufige, Gadamer und Gademer genannt) zu entrichten hatten. Diese hatten kein Stimmrecht in der Gemeindeversammlung, waren andererseits aber von vielen Schatzungen befreit, die VollbĂŒrger zu zahlen hatten. Siehe Beisassgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen