BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
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In Zusammenhang mit Geld allgemein jede Zahlung, die fĂŒr irgend eine Sache, aus irgend einem Umstand und in der Summe (Höhe der Zahlung) entweder behördlich festgesetzt oder vertraglich ausbedungen zu leisten ist. Im engeren Sinne eine Geldleistung, welche der Abgeltung des Aufwands fĂŒr die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dient. Siehe Abgabe, GebĂŒhr, Umlage.

