BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Beleihungswert auch Belehnungswert (collateral value, hypothecary value)
Allgemein der fachkundig ermittelte (Markt)Preis eines Gegenstandes als Grundlage fĂŒr ein zu gewĂ€hrendes Darlehn. Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene WertansĂ€tze, insbesondere in Zusammenhang mit der Deckung bei hypothekarischer Beleihung durch Pfandbriefbanken. Danach ist der Beleihungswert der Preis einer Immobilie "der erfahrungsgemĂ€ss unabhĂ€ngig von vorĂŒbergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am massgeblichen GrundstĂŒcksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen wĂ€hrend der gesamten Dauer der Beleihung bei einer VerĂ€usserung voraussichtlich erzielt werden kann" (Wortlaut § 3 der Verordnung ĂŒber die Ermittlung der Beleihungswerte von GrundstĂŒcken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung [BelWertV]) aus dem Jahr 2006. Siehe Aktuar, Beleihungsobjekt, BeleihungsverhĂ€ltnis, DeckungsprĂŒfung, Mobiliarkredit, Mortgage Equity Withdrawal, Pfandleiher, Realkredit, Zinsstundung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 112 (Pfandbriefbanken dĂŒrfen lediglich 60 Prozent des Beleihungswertes zur Deckung verwenden; S. 113: Beleihungswert-Ermittlungsverordnung ist in Arbeit).

