BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Beratung (consulting service)
Bei Banken die Empfehlung gegenĂŒber dem Kunden, bestimmte GeschĂ€fte zu tĂ€tigen oder zu unterlassen. Ein BeratungsverhĂ€ltnis kommt aber erst durch einen eigens dafĂŒr abgeschlossenen zivilrechtlichen Vertrag zustande. BeilĂ€ufige Aussagen von Mitarbeitern einer Bank oder in Publikationen eines Instituts sind rechtlich kaum anfechtbar. Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Dampfstube, Falschberatung, Nachweismakelei. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 79, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben).

