BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

BeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftigungspolitik, Massnahmen

BeschÀftigungspolitik (employment policy)

Alle Massnahmen zur Sicherung eines hohen Grades an beruflicher TĂ€tigkeit innert der arbeitsfĂ€higen Bevölkerung. Dies ist entgegen unzĂ€hliger anderslautender Aussagen grundsĂ€tzlich nicht Sache der Zentralbank. Deren Aufgabe besteht vielmehr darin, die Masstabeigenschaft des Geldes zu garantieren. Stabiles Geld ist jedoch die unerlĂ€ssliche Voraussetzung fĂŒr das Gelingen aller Massnahmen der Arbeitsmarktpolitik. Siehe Wachstum-BeschĂ€ftigung-Zusammenhang. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2002, S. 36 ff., Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 51 ff. (Entwicklung der sektoralen BeschĂ€ftigung im Euroraum seit 1991; S. 52: Übersicht), Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 56 ff. (Besonderheiten der Arbeitslosen-Statistik; Wichtiges zur Erhebungstechnik).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen