BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Best, Practice

Best Practice (so auch im Deutschen gesagt)

Als Begriff der Aufsichtsbehörden die Suche und Vorgabe solcher Verfahren, die betriebliche AblĂ€ufe auf dem Finanzmarkt und damit auch innert der Banken bestmöglich gestalten und dabei voll in Einklang mit gĂŒltigen rechtlichen Bestimmungen stehen. -Die Aufsichtsbehörde prĂŒft im Zuge dessen vorhandene Erfahrungen erfolgreicher Finanzdienstleister, vergleicht unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis eingesetzt werden, bewertet sie anhand der beiden oben genannten Ziele, und sie legt auf dieser Grundlage fest, welche Gestaltungen und Verfahrensweisen fĂŒr Institute gegebenenfalls verpflichtend gemacht werden sollten. Siehe Ausschuss fĂŒr Interne Revision, Aufsicht, mikroprudentielle, Committee of European Banking Supervisors, Enforcement, Goldplating; Mindestanforderungen an das KreditgeschĂ€ft. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32, S. 43 (Übersicht der verschiedenen Gremien).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen